Zur Navigation der Geschäftsbereiche.
Die Gefahr, dass das Trinkwasser verschmutzt wird, ist groß. Intensive Landwirtschaft, Mülldeponien und illegale Müllablagerungen, Abwässer aus Großbetrieben und vom Straßenverkehr oder die Verschmutzung der Gewässer sind eine Gefahr für das Trinkwasser. Durch Gesetzesvorgaben und vor allem durch das persönliche Verhalten lassen sich diese Gefahren vielfach abwenden. Trinkwasser kann tatsächlich durch nichts ersetzt werden – deshalb sind wir gefordert auf seine Reinheit zu achten, indem wir bewusst mit unserer Umwelt umgehen.
![]() |
![]() |
![]() |
|||||
![]() |
Kontrollierte SchutzgebieteUm die strengen Anforderungen an die Trinkwasserqualität zu erfüllen und sie auch für die nächsten Generationen aufrecht zu erhalten, ist das Grundwasser in Österreich geschützt. |
||||||
Zum Schutze des Grundwassers wurden daher große Bereiche der Einzugsgebiete unserer Wasserwerke per Verordnung zu Schutz- und Schongebieten erklärt. Hier sind bestimmte Nutzungen und Tätigkeiten verboten oder nur unter bestimmten Auflagen möglich.
Die GRAZ AG hat in diesen Wasserschutzgebieten zahlreiche Beobachtungs- und Kontrollbrunnen errichtet. Entdeckt man in einem Kontrollbrunnen einen Schadstoff, kann rechtzeitig reagiert werden, noch bevor Verunreinigungen in die Brunnen gelangen – das Trinkwasser bleibt unbelastet.
Diese befinden sich in den Einzugsgebieten der Wasserwerke Friesach, Andritz, Feldkirchen und im Bereich der Brunnenanlagen der Zentralwasserversorgung Hochschwab-Süd GesmbH.
Einen Überblick über die Wasserschutz- und Wasserschongebiete der Wasserwerke Friesach, Andritz, Feldkirchen und Kalsdorf des Wasserverbandes Umland Graz zeigt die folgende Karte
Schongebietsverordnungen GRAZ AG:
Schongebietsverordnung WV Umland Graz: