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Das Wasser kann dem Untergrund nicht unbegrenzt entnommen werden. Um die Qualität des Wassers zu garantieren, darf das Gleichgewicht zwischen natürlicher Erneuerung und Entnahme nicht gestört werden. Bei der Grundwasseranreicherung wird vorgereinigtes Oberflächenwasser dem Grundwasser durch Versickerung (Grundwassererneuerung) zugeführt. Dieses Verfahren ermöglicht eine Erhöhung der Fördermenge (Entnahme) bei gleichzeitiger Beibehaltung des Gleichgewichtes. Zur Grundwasseranreicherung wird im Wasserwerk Friesach Wasser aus dem Stübingbach und aus dem Hammerbach in Peggau herangezogen, im Wasserwerk Andritz wird Wasser aus dem Andritzbach für diesen Zweck entnommen. |
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